Berufsbezogene Fahrausbildung ist möglich !!
18.12.2020 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschülerinnen, liebe Fahrschüler,
was im Bereich der Fahrausbildung in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Lockdowns grade passiert, ist doch
sehr überraschend. Von Einheitlichkeit kann keine Rede sein.
In mind. sechs Bundesländern findet weiterhin ohne Auflagen die Fahrausbildung statt, in einigen anderen Bundesländern darf hingegen überhaupt keine Fahrschule ihre Arbeit verrichten.
Was gilt nun in Nordrhein-Westfalen ?
Hier gilt, dass GRUNDSÄTZLICH keine allgemeine Fahrausbildung im theoretischen und praktischen Teil durchgeführt werden darf.
Allerdings gibt es AUSNAHMEN:
Theoretischer Unterricht:
-Darf Online durchgeführt werden
-berufsbezogene Ausbildung ist unter Einhaltung der Hygieneregelungen auch als Präsenzunterricht möglich
Praktischer Unterricht :
-berufsbezogen darf die praktische Ausbildung durchgeführt werden
Was bedeutet denn nun der Begriff "berufsbezogene Ausbildung" genau ?
Das sind Ausbildungen zum Erwerb
a) der Fahrerlaubnisklassen C/CE/D/DE
b) der Fahrerlaubnisklassen B/BE in Förderung der Bundesagentur für Arbeit und
c) zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B/BE bei stichhaltiger Arbeitgeberbescheinigung (z.B. für Rettungssanitäter, Pflegeberufe oder sonstige systemrelevante Berufe) bzw. bei eindeutiger Berufsbezogenheit (z.B. Fahrerlaubnisklasse L und T für Landwirte )
Solltet Ihr weitere Fragen haben, dann ruft einfach an oder schreibt eine Mail.
Die Telefonnummer lautet: 0170/6569940
Die Email lautet: info@steffensfahrschule.de
Euer Team von Steffens Fahrschule
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