Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Handy am Steuer: Wie Fahren mit 0,8 Promille
15.06.2023 | FAHRSCHUL-WISSENWer mit dem Handy am Steuer unterwegs ist, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer und riskiert empfindliche Strafen. Digitale Technologien erleichtern unseren Alltag heute selbstverständlich in fast allen Lebenslagen. Das Smartphone als persönliche Management-Zentrale ist dabei unser ständiger Begleiter, häufig auch im Auto. Doch das Unfallrisiko ist enorm: Schon der kurze Blick aufs Display oder ein dringlicher Anruf lenkt vom Verkehrsgeschehen ab und führt zu einer drastischen Reduzierung der Reaktionsfähigkeit. Junge Menschen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Handy und Smartphone im Straßenverkehr zu sensibilisieren, ist inzwischen fester Bestandteil des Arbeitsalltags vieler Fahrlehrer. #userInhaber# von der #userName# nimmt das Thema ernst und setzt deshalb verstärkt auf Aufklärung in der Führerscheinausbildung: „Insbesondere junge Menschen sind anfällig für die elektronischen Lockrufe ihrer Telefone.“ Um Fahranfängern das Gefahrenpotential bei der Handynutzung während der Fahrt zu verdeutlichen, bedient sich #userInhaber# eines einfachen Beispiels: „Telefonieren am Steuer ist ungefähr so wie Fahren mit 0,8 Promille. Wer mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h seine Aufmerksamkeit für nur eine Sekunde vom Straßenverkehr abwendet, verpasst bereits eine Strecke von 14 Metern.“ In Deutschland ist jegliche Handynutzung bei laufendem Motor gesetzlich verboten. Darunter fällt nicht nur das Telefonieren ohne Freisprechanlage, auch das Wegdrücken eines Anrufs oder die Bedienung des integrierten Navigationssystems per Hand ist untersagt. Dennoch ist das Handy am Steuer statistisch mittlerweile zur Unfallursache Nummer eins avanciert. Verstöße werden entsprechend streng geahndet: „Der Gesetzgeber hat reagiert und die Geldstrafen zuletzt noch einmal erhöht“, weiß #userInhaber#. „Wer jetzt mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mindestens knapp 130 Euro bezahlen. Zudem gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.“ Erlaubt ist die Bedienung des Mobiltelefons ausschließlich bei Stillstand und ausgeschaltetem Motor. Wer unterwegs dennoch nicht aufs Telefonieren verzichten kann oder will, muss in eine Freisprechanlage investieren. #userInhaber# weiß um die Gewohnheiten der Führerscheinneulinge und rät deshalb uneingeschränkt: „Die Freisprechanlage ist für die eigene Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen inzwischen ebenso unverzichtbar wie der Gurt!“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Die besten Apps für Auto & Motorrad
15.06.2023 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/-r Fahrfreund/-in, digitale Technologien erleichtern unseren Alltag heute selbstverständlich in fast allen Lebenslagen. Das Smartphone als persönliche Management-Zentrale ist dabei unser ständiger Begleiter. Ob als Wecker, Notiz- und Adressbuch oder stets griffbereite Kamera – Mobiltelefone sind so viel mehr als bloße Kommunikationsgeräte. Auch im Straßenverkehr sind die Einsatzmöglichkeiten für Smartphones schier unbegrenzt, wohlgemerkt aber nicht am Steuer! Denn die Handynutzung während der Fahrt ist ein erhebliches Unfallrisiko und deshalb streng verboten. Vor der Fahrt oder auf dem Parkplatz hingegen liefern Apps eine erstaunliche Vielfalt an nützlichen Informationen. Vom Routenplaner über den Spritstoffrechner bis hin zum Toiletten-Scout: Wir haben für dich in diesem Monat die besten Apps für Auto- und Motorradfahrer zusammengestellt. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht dir {signatur}
Mehr erfahren >Unfallflucht: (K)ein Bagatelldelikt!?
15.05.2023 | FAHRSCHUL-WISSENEtwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln dabei vorsätzlich. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen trotzdem. Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Doch diese könnte sich in Zukunft ändern: In jüngster Zeit wurden Pläne des Justizministers Marco Buschmann (FDP) bekannt, wonach der Tatbestand der Fahrerflucht möglicherweise gelockert werden soll. Demnach soll das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in Fällen ohne Personenschaden von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutsche Richterbund (DRB) äußerten sich skeptisch zu dem Reformvorschlag. Laut einem Sprecher des Justizministeriums befinden sich die Überlegungen zurzeit noch in einem frühen Stadium, bis auf weiteres gilt für sämtliche Verkehrsunfälle die bestehende Gesetzeslage. Um deren Tücken weiß #userInhaber# von der #userName#: „Bei geringen oder gar nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen.“ Dabei obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls vollständig der Verantwortung des Verursachers. „Leider erliegen noch immer viele Fahrer dem Irrglauben, dass es ausreicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen,“ so #userInhaber#. „Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht anzutreffen, muss aber unabhängig des entstandenen Schadens zuallererst die Polizei informiert werden. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen.“ Auch, wer sich nur kurzzeitig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. „Ein angezeigter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld“, weiß #userInhaber#. „Fahrerflucht konstituiert hingegen laut §142 StGB eine Straftat und wird entsprechend geahndet.“ Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Führerscheinentzug und je nach Schwere des Schadens bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen kann auch die Versicherung Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen. Unwissenheit oder Schock wirken sich indes nicht strafmildernd aus. #userInhaber# appelliert deshalb, als Unfallverursacher einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht leichtfertig von der Unfallstelle zu entfernen: „Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertig, liegt nicht im Ermessen des Verursachers. Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist, informieren Sie in jedem Fall die Polizei. Selbst wenn der Geschädigte Sie zur Weiterfahrt auffordert, tauschen Sie sicherheitshalber Personalien aus.“ Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, sind Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit abzuwarten, um der Mitteilungspflicht nachzukommen und den Geschädigten zu informieren. Als Richtwert gilt abhängig von den äußeren Umständen eine Zeitspanne zwischen 30 und 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht auf, führt der anschließende Gang dann ohne Umwege zur nächstgelegenen Polizeidienststelle. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Unfallflucht: (K)ein Bagatelldelikt!? / Bikermessen & Events
15.05.2023 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Hast du dich schon mal gefragt, was passiert, wenn du nach einem Unfall einfach verschwindest? Es ist eine der häufigsten Verkehrsverstöße in Deutschland, aber viele von uns sind sich der Konsequenzen nicht bewusst. Verkehrsexperten diskutieren kontrovers über bekannt gewordene Reformpläne des Justizministeriums: Im Raum steht eine Lockerung des Strafmaßes für Unfallflucht. Damit du dich garantiert richtig verhältst, wenn es beim Ein- oder Ausparken doch einmal kracht, haben wir für dich die aktuelle Gesetzeslage zum Thema Unfallflucht zusammengestellt. Bist du ein Zweirad-Fan? Dann solltest du wissen, welche Fach- und Publikumsmessen die perfekte Gelegenheit sind, um die neuesten Motorradmodelle und Accessoires zu entdecken. Fach- und Publikumsmessen sind ein beliebter Treffpunkt für Zweirad-Fans aus aller Welt. Von der Enthüllung brandneuer Modelle bis hin zu originellen Accessoires bringen Events in ganz Deutschland Gelegenheitsbiker und passionierte Vielfahrer auf Touren. In unseren „Biker-News“ findest du deshalb in diesem Monat jede Menge Tipps und Informationen rund um das Thema Motorradmessen. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}
Mehr erfahren >7 Tage Theorie-Intensivkurs in Detmold Nummer 1
07.05.2023 | FAHRSCHUL-NEWSDieser Kurs richtet sich an alle, die noch kurz vor Beginn ihres Urlaubs, ihre theoretischen Unterrichte für die gewünschte Fahrerlaubnis besuchen wollen. Der Kurs beginnt am 22.06.2023 und endet am 29.06.2023. Jeder Kurstag beginnt um 9 Uhr und endet inkl. einer 15 minütigen Pause um 12.15 Uhr. Der Kurs findet allerdings nur dann statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen erreicht wurde. Weitere Informationen bekommen Sie selbstverständlich auch telefonisch unter 0170-6569940.
Mehr erfahren >7 Tage Theorie Intensivkurs in Detmold Nummer 2
01.05.2023 | FAHRSCHUL-NEWSDieser Kurs richtet sich an alle, die noch kurz vor Ende der Sommerferien, ihre theoretischen Unterrichte für die gewünschte Fahrerlaubnis besuchen wollen. Der Kurs beginnt am 24.07.2023 und endet am 31.07.2023. Jeder Kurstag beginnt um 9 Uhr und endet inkl. einer 15 minütigen Pause um 12.15 Uhr. Der Kurs findet allerdings nur dann statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen erreicht wurde. Weitere Informationen bekommen Sie selbstverständlich auch telefonisch unter 0170-6569940.
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